Die Rechte des Einzelnen auf Informationen werden bei der direkten oder indirekten Datenerhebung gestärkt. Insgesamt werden die Rechte einer Person im Rahmen der DSVGO generell erweitert.
Dazu gehören: das Recht auf Datenbeschränkung, das Recht auf Übertragbarkeit der Daten, das Recht, unter bestimmten Bedingungen vergessen zu werden, das Recht informiert zu werden, sobald eine Verletzung personenbezogener Daten und ein erhöhtes Risiko für das Privatleben besteht.
Verwaltung der Rechte des Einzelnen: Die aktuellen Rechte sind festgelegt: Transparent, kostenlos, ein Monat Zeit, um der Person zu antworten."