Die DSGVO stellt die Regeln, die eine andere Verordnung betreffen, nicht in Frage. Diese wird derzeit jedoch diskutiert (E-Privacy-Verordnung), so dass sich die Regeln in Zukunft ändern können.
Die DSGVO verstärkt die Notwendigkeit der Zustimmung. Sie müssen daher Ihre Empfängerdatenbanken erneut überprüfen. Mit der DSGVO ist ein Einwilligungsnachweis erforderlich.